Platzordnung Sommer
Die Gemeinschaft eines Clubs gebietet, dass gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Um Missverständisse zu Vermeiden gibt es aber ein paar Regeln an die sich alle Clubmitglieder halten sollten.
Inhaltsverzeichnis
1. SPIELZEIT
- Zoom
- 3baelleanderlinie
Plätze 1 - 6
Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit.
Die Platzablöse erfolgt in Intervallen von 60 Minuten zu feststehenden Zeiten. Beim Benützen der Plätze vor 8 Uhr ist am Vortrag mit dem Platzwart Kontakt aufzunehmen.
Die Spieler sind verpflichtet, die Plätze vor Verlassen abzuziehen, sodass diese zum nächsten Intervall in einwandfreiem Zustand sind.
2. PLATZSPERRE
2.1. Allgemeines
Der Ausschuss ist berechtigt, Plätze für Veranstaltungen, Turniere, Ranglistenspiele, Training, Trainer und Wartung zu sperren. Dies wird durch Kennzeichnung auf der Stecktafel oder durch Anschlag kundgemacht.
Über Unterbrechungen und Sperre zwecks Wartung der Plätze entscheidet der Platzwart durch Kennzeichnung auf der Stecktafel. Weiters ist es dem Platzwart gestattet, bei besonderen Wettersituationen (z.B. starkem Wind, hohen Temperaturen) den Spielbetrieb vorübergehend bzw. gänzlich einzustellen, um geeignete Maßnahmen zu treffen die Sandbelastung unserer Nachbarn in Grenzen zu halten und den Aufbau der Tennisplätze nicht unnötig zu beschädigen.
2.2. Reservierung des Platzes 1 für Ranglistenspiele
Platz 1 kann für Ranglistenspiele (Damen, Herren und Senioren) für die Dauer von 2 Stunden vorreserviert werden.
Weitere Ranglistenspiele unterliegen den üblichen Reservierungsbestimmungen gemäß Pkt. 4 und genießen damit keinen Vorrang.
3. SPIELERBERECHTIGUNG
3.1. Mitglieder
Die Spielberechtigung der Mitglieder, mit Ausnahme Pkt. 3.2., ist im Rahmen der gegenständlichen Platzbenützungsordnung unbeschränkt.
3.2. Jugendliche
Jugendliche sind jeweils von Montag bis Freitag von 8 - 17 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 13 - 17 Uhr im Rahmen der gegenständlichen Platzbenützungsordnung unbeschränkt spielberechtigt. Außerhalb der vorangeführten Zeiten sind Jugendliche beschränkt spielberechtigt und können daher mit ihren Spielpartnern, auch wenn diese Mitglieder sein sollten, sowohl bei Einzel-, als auch bei Doppelspielen, von anderen Mitgliedern abgelöst werden. Diese Ablöse ist nur innerhalb von 10 Minuten ab Beginn des jeweiligen 6o-Minuten-Intervalls gestattet.
3.3. Gäste
Gäste sind grundsätzlich durch Mitglieder in den Sparkassen-Tennisclub einzuführen und nach Maßgabe der verfügbaren freien Plätze durch Erwerb und Stecken einer Gästekarte (Gebühr lt. aktueller Preisliste, je 6o-Minuten-Invertall und Platz) spielberechtigt. Die Gästekarte, versehen mit Datum und Spielzeit, wird am Buffet 15 Minuten vor Spielbeginn für einen 6o-Minuten- Intervall ausgegeben. Ein Anspruch auf Ausgabe einer Gästekarte besteht nicht. Im Zweifelsfall entscheiden hierüber die Geschäftsführer oder in ihrer Vertretung die Ausschussmitglieder endgültig. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie von Montag bis Freitag ab 17 Uhr ist die Ausgabe einer Gästekarte nicht möglich (außer bei freien Plätzen).
4. PLATZRESERVIERUNG
4.1. Allgemeines
Sämtliche Plätze können nur nach vorangehender Platzreservierung benützt werden. Zu diesem Zweck erhält jedes Mitglied nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages für die laufende Saison einen Spielerausweis.
Die Platzreservierung bei Einzelspielen erfolgt für 60 Minuten, bei Doppelspielen für 120 Minuten.
DIE PLATZRESERVIERUNG ERFOLGT BEI EINZELSPIELEN DURCH STECKEN VON MINDESTENS EINEM SPIELERAUSWEIS IN DIE HIEFÜR VORGESEHENE STECKTAFEL; BEI DOPPELSPIELEN DURCH STECKEN VON MINDESTENS ZWEI SPIELERAUSWEISEN. BIS SPÄTESTENS 5 MINUTEN VOR SPIELBEGINN MUSS BEI EINZELSPIELEN AUCH DER ZWEITE SPIELERAUSWEIS UND BEI DOPPELSPIELEN AUCH DIE BEIDEN RESTLICHEN SPIELERAUSWEISE GESTECKT SEIN, ANDERNFALLS DIE SPIELERAUSWEISE VON DEN STECKENDEN SELBST ZU ENTFERNEN SIND BZW. SONST AUCH VON ANDEREN ÜBERSTECKT WERDEN KÖNNEN. JENE MITGLIEDER, DEREN SPIELERAUSWEISE IN DER STECKTAFEL GESTECKT SIND, MÜSSEN ANWESEND SEIN UND AUCH SELBST SPIELEN ( ES KÖNNEN ALSO NICHT SPIELERAUSWEISE FÜR ANDERE GESTECKT ODER GETAUSCHT WERDEN).
Das Stecken der Spielerausweise hat in zeitlich ununterbrochener Reihenfolge zu erfolgen. Es ist daher beispielsweise nur dann erlaubt, um 12 Uhr einen Platz für 16 Uhr zu reservieren, wenn zwischen 12 und 16 Uhr bereits eine durchgehende Reservierung des Platzes durch andere Mitglieder vorliegt. Bei freien Plätzen darf nicht über einen Intervall von 60 Minuten hinausgehend reserviert werden.
Der reservierte Platz muss innerhalb von 10 Minuten ab Beginn des reservierten Zeitintervalls bespielt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat jedes Mitglied das Recht, von jenen Mitgliedern, die den von ihnen reservierten Platz nicht bespielen, zu verlangen, dass sie ihren Spielerausweis aus der Stecktafel entfernen. Hierauf kann dieser Platz nach Stecken des Spielerausweises für den Rest der Spielzeit benützt werden.
Das Bespielen eines Platzes ist nur unter gleichzeitigem Stecken des Spielerausweises auf diesem reservierten Platz zulässig. Somit kann der Spielerausweis, der für einen späteren Zeitpunkt oder einen anderen Platz gesteckt wurde, übersteckt werden und die Reservierung geht verloren.
Zur besseren Ausnützung der Plätze ist es jedoch möglich, wenn diese 30 Minuten nach der vollen Spielzeit noch frei sind, während der Restzeit (also max. 30 Minuten) ohne Stecken des Spielerausweises zu bespielen (also entweder früherer Spielbeginn oder Einspringen für fehlenden Partner), ohne dass die nachfolgende Steckperiode verloren geht.
Das Entfernen oder Umtauschen fremder Spielausweise ist Mitgliedern nicht gestattet. Die Ablöse nicht spielberechtigter Mitglieder erfolgt durch Überstecken der Spielerausweise.
4.2. Training
Die Mannschaftsmitglieder haben auch während des Mannschaftstrainings die Platzreservierung durch Stecken der Spielerausweise unter den "Gesperrt-Tafeln" vorzunehmen.
Eine Verlängerung des Trainings, insbesondere durch vorzeitiges Umstecken der Spielerausweise über die Trainingszeiten hinaus, ist nicht gestattet.
4.3. Neuerliche Vormerkung
Jedes Mitglied ist berechtigt, nach Ablauf seiner Spielzeit neuerlich eine Platzreservierung vorzunehmen. Ein Umstecken des Spielerausweises während der Benützung eines Platzes ist nicht gestattet und zieht den Verlust der Reservierung nach sich.
5. TAGESAUSWEISE - NEUAUSSTELLUNG EINES SPIELERAUSWEISES
Mitglieder, die ihren Spielerausweis versehentlich nicht bei sich haben, können beim Buffet die Ausstellung eines auf ihren Namen lautenden Tagesausweises gegen Bezahlung einer Gebühr von EUR 2,- verlangen.
Verliert ein Mitglied seinen Spielerausweis, so kann er gegen eine Gebühr von EUR 4,- eine Neuausstellung beantragen.
Spielerausweise, die am Abend nach Beendigung des Spielbetriebes in der Stecktafel verbleiben, werden eingezogen und gegen Bezahlung einer Gebühr von EUR 1,- wieder ausgefolgt.
6. SANKTIONEN
Mitglieder, die gegen diese Platzbenützungsordnung verstoßen, sind dem Ausschuss zu melden. Gleichzeitig wird ihr Spielerausweis eingezogen. Der Ausschuss entscheidet über weitergehende Sanktionen (Verwarnung, Entzug des Spielerausweises auf Zeit, Ausschluss) endgültig.
7. AUFSICHT
Die Einhaltung diese Platzbenützungsordnung wird von den Ausschussmitgliedern beaufsichtigt.
Wir ersuchen alle Vereinsmitglieder, in ihrem eigenen Interesse und zur Abwicklung eines ungestörten, reibungslosen Spielbetriebes, die Platzbenützungsordnung zu beachten und die Ausschussmitglieder bei deren Überwachung zu unterstützen.
Der Vorstand des
Sparkassen-Tennisclub WEST
STCWest

